Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) für den Besuch von sämtlichem Heimspielen/Veranstaltungen der HSG Blomberg-Lippe und Umgebung (Stand Mai 2018):
Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten (im Folgenden „Tickets“ genannt) zu Veranstaltungen der HSG Blomberg-Lippe Bundesliga GmbH (im Folgenden „Verein“ genannt) sowie der Zutritt zur Spielstätte (im Folgenden „Ulmenallee“ bzw. bei einzelnen Heimspielen „PHOENIX CONTACT arena“ genannt) unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) sowie der Hallenordnung des Austragungsortes, die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen wird. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB.
Eine HSG-Dauerkarte berechtigt den Kunden zum Besuch aller dreizehn (13) Heimspiele der Handball-Bundesliga Frauen.
Karteninhaber einer HSG-Dauerkarte erhalten ein Vorkaufsrecht auf ihren jeweiligen Sitz-/Stehplatz für die direkt darauffolgende Spielzeit in allen angebotenen Wettbewerben, egal ob national oder international, eingeräumt. Preise, Verkaufszeiträume und Modalitäten werden dem Kunden schriftlich bekanntgegeben.
Tickets für die vom Verein veranstalteten Handballspiele sind grundsätzlich nur bei dem Verein oder den von ihm autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen und zu beziehen. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Erst mit Absendung des Tickets an den Kunden wird die Nachfrage vom Kunden von Vereinsseite angenommen.
Die Höhe der Eintrittspreise und die damit verbundenen weiteren Kosten und Gebühren ergeben sich aus den aktuellen wettbewerbsrelevanten Preislisten des Vereins. Bestellungen werden grundsätzlich per Vorkasse (Kreditkarte, EC-Karte, Überweisung oder bar) ausgeführt. Sollte trotzdem eine Versendung der bestellten Tickets vor deren vollständiger Bezahlung erfolgen, so verbleiben dem Kunden übersandte Tickets bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum des Vereins.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Bezahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende Kreditkarten- bzw. Kontodeckung vorliegen, ist der Verein berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.
Für die vom Verein autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen getroffen werden.
Ein Ticket gilt jeweils für den aufgedruckten Sitz- bzw. Stehplatz. Kurzfristige Änderungen in der Platzauswahl sind möglich.
Der Einlass zur Veranstaltung ist ausschließlich mit einem durch die Zutrittskontrolle überprüften und gültigen Ticket möglich. Die Vorlage einer Bestellbestätigung oder einer Rechnung reicht für den Zutritt nicht aus, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Sicherstellung der Lesbarkeit und der korrekten Darstellung des Barcodes (z.B. bei print@home Tickets) zum Zeitpunkt der Zutrittskontrolle obliegt dem Kunden.
Der Besuch einer Veranstaltung zu einem ermäßigten Preis ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt eindeutig nachgewiesen werden kann. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn der Ticketinhaber die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem Vollpreis vor Betreten der Veranstaltungsstätte an der Tages- bzw. Abendkasse nachzahlt.
Erfolgt der Versuch eine Veranstaltung jedoch mit einer ermäßigten Karte ohne Ermäßigungsnachweis zu besuchen, so ist der Verein berechtigt dem Besucher den Zugang zur Veranstaltungsstätte zu verweigern und die Karte zu sperren.
Ermäßigungsberechtigt sind Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr/Zivildienstleistende und Schwerbehinderte (ab 50%). Der Nachweis ist unaufgefordert beim Kauf und Einlass vorzulegen. Ohne einen Nachweis können wir leider keinen Zutritt gewähren.
Der Versand der Tickets im In- und Ausland erfolgt auf Kosten und eigener Gefahr des Kunden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Vereins oder der von ihm beauftragten Dienstleistern vor. Die Auswahl des Transportunternehmens, wie auch die Art und Weise der Warensendung erfolgt durch den Verein. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden korrekte und vollständige Kundendaten dem Verein bei der Ticketbestellung anzugeben. Bei Veränderungen der Kundendaten sind diese dem Verein umgehend und in schriftlicher Form an die unten genannte Kontaktadresse zu übermitteln.
Der Ticketversandservice steht nur für Ticketbestellungen zur Verfügung, die bis 5 Werktage vor dem angesetzten Spieltermin beim Verein eintreffen.
Wenn Sie Ihre Tickets bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn nicht erhalten haben, dann kontaktieren Sie bitte umgehend den Verein unter der beim Punkt 19 genannten Kontaktadresse. Reklamationen aufgrund von nicht zugestellter Tickets, für die der Verein keine rechtzeitige Meldung erhalten hat, können nicht berücksichtigt werden.
Bei Bestellvorgängen, die keinen rechtzeitigen postalischen Ticketversand bis 48 Stunden vor Spielbeginn mehr ermöglichen, werden Ihnen nur solche Versandoptionen angeboten, die eine rechtzeitige Zustellung vor Veranstaltungsbeginn gewährleisten (z.B. print@home Tickets oder Tickethinterlegung).
An der Tages- bzw. Abendkasse vom jeweiligen Spieltag können Tickets nach telefonischer Kontaktaufnahme auf den jeweiligen Namen (und ggf. Adresse) hinterlegt werden. Diese Tickets sind bis 20 Minuten vor Spielbeginn abzuholen, danach gehen sie wieder in den freien Verkauf. Im Fall einer Nichtabholung der bestellten Tickets werden diese komplett im Nachgang in Rechnung gestellt.
Reklamationen oder Ersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen, insbesondere
a) bei Sichtbehinderungen durch Geländer oder Fernsehkameras (sichteingeschränkte Plätze werden beim Verkauf als solche ausgewiesen),
b) bei Sichtbehinderungen durch optische Stimmungsmittel der Zuschauer, beispielsweise durch den Einsatz von Fahnen oder durch das Aufstehen der Zuschauer,
c) bei Sichtbehinderungen im Stehplatzumlaufbereich bei ausverkauften Spielen,
Der Käufer ist verpflichtet, die Tickets nach Erhalt auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich (binnen dreier Werktage) nach Eingang der Tickets beim Kunden schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg an die unten genannte Kontaktadresse zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Veranstalter dem Erwerber kostenfrei neue Tickets aus. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder sonstiger Erstattungsmaßnahmen.
Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Rücknahme der Tickets bzw. die Erstattung von Eintrittsgeldern aus Kulanz obliegt der freien Entscheidung des Vereins im Einzelfall.
Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Spiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung von der Handball-Bundesliga GmbH oder der Europäischen Handball Föderation noch nicht endgültig terminiert wurde, besteht bei einer Terminverlegung kein Anspruch auf eine Erstattung des Eintrittspreises oder Umtausch der Tickets.
Gleiches gilt im Falle eines Abbruchs des Spiels. Die Tickets behalten in jedem Fall ihre Gültigkeit. Wird eine Veranstaltung komplett abgesagt, so erhält der Ticketinhaber von Einzeltickets den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets bei der jeweiligen Vorverkaufsstelle zurück, bei der er das Ticket erworben hat. Bei der Erstattung werden keine Zusatzkosten (z.B. Bearbeitungs- und Versandgebühren) zurückerstattet. Inhaber von Dauerkarten haben keinen Anspruch auf Erstattung, sofern die Absage der Veranstaltung nicht auf ein Verschulden des Vereins zurückzuführen ist.
Eine HSG-Dauerkarte berechtigt den Kunden zum Besuch aller siebzehn (13) Heimspiele der Handball Bundesliga Frauen. Sollten Heimspiele aus Gründen abgesagt werden, die der Verein nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Erstattung des auf dieses Spiel entfallenden anteiligen Dauerkartenpreises oder auf Ersatz eines weitgehenden finanziellen Schadens.
Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Hallenbesuch, zur Durchsetzung von Hallenverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinandertreffenden Mannschaften während eines Handballspiels liegt es im Interesse des Vereines und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschließlich zur privaten Nutzung. Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt:
Tickets bei Internetauktionshäusern (beispielsweise eBay) zum Verkauf anzubieten
Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Verein gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern
Tickets im Rahmen einer privaten Weitergabe zu einem höheren Preis, als den auf den Tickets angegebenen, zu veräußern
Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Handballspielen ausgeschlossen wurden
Tickets an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben, sofern dem Verkäufer der Bezug des Käufers zur Gastmannschaft bekannt war oder hätte bekannt sein müssen
Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Verein zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden
Tickets am Veranstaltungstag auf dem Gelände, insbesondere im Kassenbereich der Veranstaltungsstätte, weiterzuverkaufen
Auf Verlangen des Vereines ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen
Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB, so wird das Ticket ungültig. Der Verein ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket – auch elektronisch – zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zur Spielstätte zu verweigern bzw. ihn der Halle zu verweisen.
Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann der Verein von dem Kunden zudem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Verein das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Hallenverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
Bei einem Ticketverlust, insbesondere bei Dauerkarteninhabern gelten die folgenden Bestimmungen:
Bei einem etwaigen Ticketverlust ist der Ticketinhaber verpflichtet unverzüglich eine Verlustanzeige an den Verein unter den unten genannten Kontaktdaten zu senden. Eine Bearbeitung des Verlustes kann nur innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten erfolgen und nicht am Spieltag an der Tages- bzw. Abendkasse. Generell besteht kein Anspruch auf Ersatz von Dauerkarten. Kann der Verein die Dauerkarte anhand der nachgewiesenen Dokumente des Inhabers jedoch zuordnen und entsprechend sperren, wird dem Vertragspartner eine Ersatzdauerkarte gegen eine Gebühr von 10,00 Euro pro Dauerkarte ausgestellt.
Bei Verlust oder zerstörten Einzeltickets besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz. Kann der Verein das Ticket anhand der nachgewiesenen Dokumente des Inhabers jedoch zuordnen und entsprechend sperren, wird dem Vertragspartner ein Ersatzticket gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 3,00 Euro pro Einzelticket ausgehändigt.
Mit der Entgegennahme des neu ausgestellten Tickets erklärt sich der Ticketerwerber mit der Sperrung des abhandengekommenen Tickets einverstanden. Im Falle einer Doppelbelegung bleibt es das Recht des Veranstalters, von dem Ticketerwerber Schadensersatz zu verlangen.
Defekte Dauerkarten, die nachweislich auf Verschulden des Ticketinhabers beschädigt worden sind, können ebenfalls gegen Vorlage der Ticketdokumente und Zahlung einer Gebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.
Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein, dass eine unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton rechtmäßig ist. Die Bestimmung gilt für jegliche Aufnahmen, die vom Verein oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.
Der Zutritt zur Spielstätte ist ab dem 6. Lebensjahr ausschließlich mit einem gültigen Ticket möglich. Kinder unter 6 Jahren erhalten kein Ticket und können ggf. nach Überprüfung eines offiziellen Dokumentes ohne Eintrittskarte die Halle betreten. Hierbei besteht für das Kind jedoch keinerlei Platzanspruch in der Spielstätte. Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, unaufgefordert einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis bei Betreten der Spielstätte vorzuzeigen. Die Wahrnehmung der Hausrechte bleibt dem Verein sowie dem jeweiligen Hallenbetreiber jederzeit überlassen.
Den aktuellen Hygienemaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie ist Folge zu leisten.
Ein gültiges Ticket berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der auf dem Ticket genannten Veranstaltung und verliert mit Verlassen der Veranstaltung aus den Hauptein- und Ausgängen automatisch seine Gültigkeit, sodass ein erneuter Zutritt nicht möglich ist.
Der Kunde erklärt sich durch den Besuch der Veranstaltung mit der Hallenordnung einverstanden, die u.a. an allen Eingängen der Ulmenallee / PHOENIX CONTACT arena eingesehen werden kann. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des Vereines, des Sicherheitspersonals und der Hallenleitung Folge zu leisten. Jeder Ticketinhaber ist angehalten, mit Polizei, Verein, Sicherheitspersonal und Hallenleitung bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahme verbotener Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden.
Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht in die Spielstätte mitgebracht werden. Der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen. Das Äußern oder Verbreiten von rassistischen, fremdenfeindlichen oder rechtsradikalen Parolen ist verboten.
Das Betreten des Spielfeldes ist untersagt.
Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, können der Halle verwiesen werden.
Es ist Ticketinhabern ohne vorherige Zustimmung des Vereines nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über das Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Vereines nicht in die Spielstätte mitgebracht werden. Fotos und Bilder, die von Ticketinhabern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vereins.
Der nicht-genehmigte Verkauf oder die Verteilung von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan-Artikeln und/oder anderen kommerziellen Artikeln auf dem Gelände an der Ulmenallee / der PHOENIX CONTACT arena oder in der Halle ist ohne vorherige Absprache mit dem Verein untersagt.
Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Verbote kann der Verein die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Verein das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Hallenverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
Der Aufenthalt an und in der Spielstätte erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des Vereins ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.
Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden vom Verein unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten etc. werden vom Verein in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Verein ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Kaufvertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag erfüllt werden kann.
Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Vereins. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz des Vereins. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls der Sitz des Vereins vereinbart.
Sollten einzelne Punkte dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Rückfragen zum Ticketverkauf, Ticket-Verlustmeldungen und/oder Adressänderungen können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den Verein gerichtet werden:
HSG Blomberg-Lippe
Marktplatz 6
32825 Blomberg
Tel. :+49 (0) 5235 / 97653
Fax: +49 (0) 5235 / 994237
E-Mail: info@hsg-blomberg-lippe.de
Internet: www.hsg-blomberg-lippe.de
Diginights Ticketing
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