Strukturreform im Handballkreis Lippe

Nach Abschluss der Serie 2015/2016 werden die bisherigen Bezirksligen aufgelöst, die lippischen Mannschaften werden in die bei den Frauen und Männern neu zu bildende „Bezirksliga Lippe“ überführt. In diese Klasse steigen aus den Kreisligen so viele Mannschaften auf, bis die notwendigen Staffelstärken (Männer 14, Frauen 12) erreicht sind. Dies gilt analog dann auch für die unteren Spielklassen. Änderung Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls Das Präsidium des HBKL hat eine neue Regelung bei Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls beschlossen. Danach gilt nach WHV-Schiedsrichterordnung §1.4.für Vereine, die nicht mindestens 70% des Solls erfüllen: Für jeden bis zur 70%-Grenze fehlenden Schiedsrichter müssen Spielerinnen und Spieler oder auch regelkundige Sportkameradinnen und Sportkameraden gemeldet werden, die bei mindestens 8 Spielen in der Saison als Einzelschiedsrichter angesetzt werden. Diese Spielerinnen und Spieler oder Sportkameradinnen und Sportkameraden müssen mindestens 19 Jahre alt sein und werden bis zur Hälfte auf das Schiedsrichter-Soll der betreffenden Vereine angerechnet. Sie werden im SiS als „Vereinsschiedsrichter“ (VSR) geführt und müssen von den Vereinen bis zum 01.08. eines jeden Jahres in der vom HBKL berechneten Anzahl und mit allen Daten ins SiS eingestellt werden. Diese Vereinsschiedsrichter müssen vor Saisonbeginn an einem eintägigen Schiedsrichterlehrgang teilnehmen. Die VSR können wählen, ob sie nur im Jugendbereich (ohne mA) oder auch im Frauenbereich (nur Kreisklasse) oder auch im Männerbereich (nur 2. und 3. Kreisklasse) eingesetzt werden. Offizielle Schiedsrichter des HBKL können nur nach vorheriger Absprache mit dem jeweiligen Schiedsrichter-Ansetzer Spielansetzungen der VSR übernehmen. Bei fehlender oder nicht ausreichender Meldung von Vereinsschiedsrichtern durch einen Verein werden bei den Schiedsrichteransetzungen die Vereine direkt benannt und sind für die Anwesenheit eines regelkundigen Sportkameraden, einer regelkundigen Sportkameradin verantwortlich. Sperren für Vereine, die das Schierisoll nicht erfüllen, entfallen. Quelle: Homepage HBKL
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